Grundlage
Die Verantwortung des Arbeitsschutzes liegt nach dem Arbeitsschutzgesetz beim Unternehmer und den Führungskräften. Die Umsetzung und Sicherstellung der umfangreichen Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, sowie die bedarfsorientierte, strategische Ausrichtung und Koordination aller Beteiligten ist eine zeitintensive Aufgabe, die häufig von Führungskräften nicht wahrgenommen werden kann. Aus diesem Grund werden in Unternehmen Arbeitsschutzbeauftragte eingesetzt, um die Organisation des Arbeitsschutzes sicherzustellen und dadurch die Führungskräfte zu entlasten.
Aufgabe:
Die Arbeitsschutzbeauftragten unterstützen die Führungskräfte im Bereich der Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz, organisieren den Arbeitsschutz in der Einrichtung und veranlassen die ordnungsgemäße Prüfung von Arbeitsmitteln.
Zielgruppe:
Führungskräfte (m/w/d), Mitarbeiter/innen, die als Arbeitsschutzbeauftragte tätig sind/ werden sollen.
Ausbildungsinhalt:
Diese Ausbildung vermittelt erweiterte branchenspezifische Grundlagen des Arbeitsschutzes.
- Anforderungen des Arbeitsschutzes
- Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen (Arbeitsschutzmanagement)
- Vertiefung Gefährdungsfaktoren und Gefahrenquellen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und sonstigen Arbeitsschutzdokumenten
- Schnittstellen zu anderen Fachbereichen (Hygiene, Medizinprodukte...)
- Zusammenarbeit mit Behörden und gesetzlichen Unfallversicherungsträgern
- praktische Umsetzung anhand von Fallbeispielen und Begehungsprotokollen
- etc.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung "Arbeitsschutzkoordinator"
Der Lehrgang ist Teil einer modularen Qualifizierung "Fachkraft für Hygiene- und Arbeitsschutzmanagement".
Termine
Kurs: ASK-23-1 16.01.2023 - 20.01.2023
Ort: Dinkelscherben
Kosten: 660,- € (zzgl. MwSt.)