Grundlage
In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach §22 SGB VII und der DGUV Vorschrift 1 Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.
Aufgabe:
Die Sicherheitsbeauftragten (m/w/d) unterstützen Führungskräfte in den Belangen des Arbeitsschutzes und sollen auf Defizite etc. hinweisen. Sie sind nicht für den Arbeitsschutz im Unternehmen zuständig, und führen i. d. Regel keine Fachkunde aus!
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen im Rettungsdienst und Krankentransport bzw. in Einrichtungen des Gesundheitswesens die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind/ werden sollen.
Voraussetzung:
Abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter/in, Rettungsassistent/in, Notfallsanitäter/in, Pflegefachkraft, etc.
Ausbildungsinhalt Grundlagen- und Aufbaulehrgang:
Diese Ausbildung vermittelt den bestellten bzw. angehenden Sicherheitsbeauftragten die branchenspezifischen Grundlagen des Arbeitsschutzes und der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte/r
- Aufbau des Arbeitsschutzes und der gesetzlichen Unfallversicherung
- Mitwirkende und deren Aufgaben sowie Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz
- Übersicht Gefährdungsfaktoren und Gefahrenquellen im Rettungsdienst bzw. in Einrichtungen des Gesundheitswesen
- Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz
- Begehungen
- Unterweisungen und Dokumentation
- praktische Umsetzung anhand von Fallbeispielen und Begehungsprotokollen
- etc.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung "Sicherheitsbeauftragte/r im Rettungsdienst und Krankentransport" gemäß SGB VII i. V. m. DGUV-Vorschrift 1
Einrichtungen im Gesundheitswesen
Kurse: SibeGW-23-1 / 24.07. -25.07.2023 (Grundlagenkurs und Aufbaulehrgang)
Ort: Dinkelscherben
Kosten: 320,- € (zzgl. MwSt.)
Rettungsdienst und Krankentransport
Kurse: SibeRD-23-1 / 23.01. - 24.01.2023 (Grundlagenkurs und Aufbaulehrgang Rettungsdienst)
SibeRD-23-2 / 24.07. - 25.07.2023 (Grundlagenkurs und Aufbaulehrgang Rettungsdienst)
Ort: Dinkelscherben
Kosten: 320,- € (zzgl. MwSt.)