Anerkennungen der HTW-Kurse
Folgende Lehrgänge der HTW-Hygieneakademie wurden von der Regierung von Schwaben als ordnungsgemäße berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahme bestätigt, und somit von der Umsatzsteuer befreit (gemäß §4 Nr. 21 a) bb) UStG ).
- Hygienebeauftragte/r Rettungsdienst
- Hygienebeauftragte/r Reinigungsdienst - Hauswirtschaft
- Desinfektor/in
- Fachkraft f. Rettungsdiensthygiene
- Fachtechniker/in für Hygienemanagement
Sachkunde zur Aufbereitung von Medizinprodukten Kritisch A und B
Der Sachkunde-Lehrgang zur Aufbereitung von kritisch A und B Medizinprodukten gemäß §4 Abs. 3 MPBetreibV wurde von der Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt (Kompetenzzentrum Wissen für Medizinprodukte) bestätigt.
Anerkennung der Desinfektorenausbildung in den Bundesländern mit spezifischer Regelung:
Nordrhein-Westfalen:
Gemäß §18 Abs. 1 APO-Desinf. wurde mit dem Schreiben vom 03.02.2016 / AZ: 24.14.02.1500 durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt bestätigt, dass Absolventen unserer Ausbildung zum/zur geprüften Desinfektor/in mit den bestanden Modulen 1+2 (90 UE) auch in Nordrhein-Westfalen als Desinfektor/in tätig sein dürfen (Aufbaulehrgang muss somit nicht absolviert werden).
Hessen:
Mit Schreiben vom 11.04.2016/AZ: II24-18b 36/01(1) wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt (zuständig für die staatliche Anerkennung und Aufsicht für Gesundheitsfachberufe in Hessen) die Ausübung der Tätigkeit als Desinfektor/in in Hessen mit der HTW-Ausbildung Modul 1+2 (90 UE) freigegeben. Zum Führen der Berufsbezeichnung "staatl. gepr. Desinfektor" wurde der Gesamtkurs mit 135 UE als Vorbereitungskurs anerkannt, so dass lediglich nur noch die Prüfung in Hessen absolviert werden muss.
Sachsen:
Mit Schreiben vom 12.06.2016 / AZ: 23-5418.60/2 wurde durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaates Sachsen unsere Ausbildung zum geprüften Desinfektor mit den Modulen 1/ 2/ 3 (135 UE) anerkannt und in die Liste der empfohlenen Desinfektorenschulen aufgenommen.
Berlin:
Mit Schreiben vom 09.08.2016 / GZ I A 312 - Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin wurde die Gleichwertigkeit der Ausbildung anerkannt und die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit bestätigt.