Im Rahmen einer von der Gesundheitsbehörde angeordneten Desinfektion nach §17 Abs. 3 IfSG darf diese nur durch Sachkundige Personen (Desinfektor) durchgeführt werden.
Aufgrund der der konkurrierenden Gesetzgebung in Deutschland, gibt es hierzu allerdings unterschiedliche Ausbildungsanforderungen je nach Bundesland (siehe dazu FAQ - Desinfektor).
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 200 und TRGS 400 dürfen nur fachkundige Personen gemäß BioStoffV und GefStoffV herangezogen werden.
Der Desinfektor erlernt in diesem fachkundigen Team als Sachkundiger für Desinfektionsarbeiten mitzuwirken.
Rechtliche Grundlage zur Ausbildung:
In Bayern kann aufgrund der fehlenden landesspezifischen Regelung keine staatliche Bescheinigung ("staatl. gepr.") ausgestellt werden! Der Gesamtlehrgang (mit 136 UE) der
HTW Hygieneakademie Augsburg wurde von den Bundesländern (Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) mit geregelter Ausbildungs-/Prüfungsverordnung die
Gleichwertigkeit der Ausbildung bzw. die Möglichkeit zur Ausübung der Desinfektorentätigkeit bestätigt.
Eine bundesweite Tätigkeit als Desinfektor, sowie die Durchführung von behördlich angeordneten Desinfektionen gemäß §17 Abs. 3 IfSG ist dadurch möglich.
Eine Übersicht der Bestätigungen und Anerkennungen der einzelnen Bundesländer finden Sie unter "Info zum Desinfektor" Punkt 12.
Zielgruppe:
Die Ausbildung ist speziell in der Methodik / Didaktik für nicht medizinische Berufe geeignet, wie z.B.
- Hauswirtschaftsleitungen
- Objektleitungen Gebäudereinigung
- Wäscherei
- Bestatter
- Tatortreinigung
- sonstig Dienstleister im Hygienesektor (Produktehandel, etc.)
Für Personal des Rettungsdienstes / Feuerwehr wird mit dem Modul 1RD - Hygienebeauftragte/r Rettungsdienst und dem Modul 2RD - Desinfektor Rettungsdienst eine für den Rettungsdienst spezifische Ausbildung angeboten, die auf diese Belange ausgelegt wurde. Mit Besuch des aufbauenden Moduls 3RD können diese dann ebenfalls die Qualifikation (staatl.) gepr. Desinfektor erlangen.
Inhalte der Ausbildung (135 UE):
Die Ausbildung wird Vollzeit bzw. berufsbegleitend (Teilzeit + Selbststudium) in drei Blöcken angeboten.
- Mikrobiologie, Infektiologie, Infektionskrankheiten
- Berufs- und Rechtskunde (Infektionsschutz-Arbeitsschutz-Unfallverhütung)
- Einsatz und Anwendungstechniken der Reinigung und Desinfektion
- Auswahl von Desinfektionsmitteln
- Auswahl von geeigneter PSA im Bereich Biostoffe und Gefahrstoffe
- Umgang mit Infektionspatienten (Infektionstransport, Isolation,....)
- Aufbereitung von Medizinprodukten, Wäsche, …
- Qualitätssicherung
- angeordnete Desinfektionen
- Desinfektionsarbeiten im Alten-Pflegeheime, Kliniken, Kindereinrichtungen, …
- Desinfektionsarbeiten in Sonderbereichen (Küchen, Tierhaltung, Bäder, …)
- Dokumentation
- Bearbeitung/Erstellung von Desinfektions-, Hautschutz-, Infektionsplänen
- Bearbeitung von (Rahmen-) Hygieneplänen
- Workshops zu den o. g. Themen
- praktische Umsetzung
- etc.
(staatl. ) gepr. Desinfektor - Kompaktkurs | Diese Ausbildung befähigt zur Tätigkeit als Desinfektor/in in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Block 1: 14.06.2021 - 18.06.2021 Prüfung: 23.07.2021 Lehrgangskosten: 1.320,- € ( zzgl. MwSt.) | |
Ort | HTW - Hygieneakademie Augsburg Beginn: Vollzeit: 08.30 Uhr - 16.45 Uhr Berufsbegleitend können bestimmte Teile der Blöcke im Selbststudium / Online-Akademie angeboten werden, so dass die Präsenzphase (bis auf 3 Tage und der Prüfungstag) nur bis ca. 14 Uhr dauern. Sie entscheiden an diesen Tagen selbst, ob Sie die Übungen durch unsere Lehrkräfte geführt bearbeiten oder im Selbststudium (Online-Tool) absolvieren möchten (Studiumcharakter). Die Erarbeitungen müssen als Nachweis an die Hygieneakademie gesendet werden, bzw. über das Online-Tool absolviert werden. Die durchgeführte Bearbeitung ist Grundlage für die Prüfungszulassung.
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Teilnahmevoraussetzung | mind. Mittelschul- /Hauptschulabschluss, 18 Jahre, | |
Abschluss | nach allen abgelegten Modulen M1-M3
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